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AGB


Verkaufs- und Lieferbedingungen


§ 1 Vertragsabschluß
Sämtliche Lieferungen werden aufgrund dieser Bedingungen ausgeführt. Sie haben auch dann Gültigkeit, wenn der Einzelauftrag nicht bestätigt wurde.Anderslautende Einkaufsbedingungen haben nur Gültigkeit, wenn und soweit sie von mir schriftlich anerkannt worden sind. Änderungen des Lieferver-trages bedürfen der Schriftform. Sämtliche Angebote sind freibleibend und gelten erst nach schriftlicher Bestätigung.

§ 2 Preise
Die Angebotspreise sind Tagespreise. Bei Kostenerhöhung bleibt eine Preiskorrektur vorbehalten. Die Verkaufspreise verstehen sich ausschließlich Ver-packung. Skizzen, Entwürfe, Klischees oder sonstige Vorarbeiten, die auf Veranlassung des Auftragsgebers gefertigt bzw. geleistet wurden, werden auchdann berechnet, wenn nachfolgend kein Auftrag erteilt wird.

§ 3 Prüfung
Von mir hergestellte Druck- und Ausführungsunterlagen sind vom Auftraggeber bezüglich aller für die Verwendung des Packmittels wesentlicher und ge-forderten Eigenschaften zu prüfen. Der Auftraggeber hat die Unterlagen zum Zeichen seiner Einwilligung unterschrieben zurückzusenden. Sind Berich-tigungen erforderlich, so müssen diese von dem Auftraggeber deutlich kenntlich gemacht werden. Zur Überprüfung etwaiger Schutzrechte Dritter bin ichnicht verpflichtet. Im Verletzungsfall muss mich der Auftraggeber von etwaigen Forderungen Dritter freihalten.

§ 4 Aufbewahrungspflicht
Für die vom Auftraggeber gelieferten Druck- und Ausführungsunterlagen oder sonstige zur Verfügung gestellte Gegenstände endet meine Aufbewah-rungspflicht 6 Monate nach dem letzten mit den Unterlagen bzw. Gegenständen gefertigten Auftrag.

§ 5 Lieferung
Lieferungen erfolgen ab Werk ausschließlich Verpackung, soweit nicht anders vereinbart. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 15% sind zulässig, beiKleinstmengen bis zu 30%. Von mir bestätigte Lieferfristen werden nach Möglichkeit eingehalten. Abweichungen von diesen Lieferfristen begründen keine Schadensersatzansprüche.

Betriebseinschränkungen, Betriebsstillegungen, Maschinenbruch, Mangel an Roh- und Hilfsstoffen oder andere Notstände, welche einen Ausfall oder eine Verringerung meiner Produktion zur Folge haben, gelten als höhere Gewalt.Ich habe das Recht, meinen Firmentext, mein Firmenzeichen und/oder meine Betriebskennummer nach Maßgabe entsprechender Übungen und Vorschriften auf Lieferungen aller Art anzubringen.

§ 6 Palettierung
Erfolgt die Lieferung auf Paletten, hat der Auftraggeber Zug um Zug die gleiche Zahl gleichwertiger Paletten zurückzugeben. Nicht oder beschädigt zurück-gegebene Paletten werden in Rechnung gestellt.

§ 7 Abnahmevertrag
Lehnt es der Auftraggeber ab, die Waren ganz oder teilweise zum vereinbarten Liefertermin abzunehmen, so kann der Auftragnehmer entweder Erfül-lung des Vertrages oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung fordern.

§ 8 Beanstandungen
1. Die gelieferte Ware ist unverzüglich zu untersuchen. Beanstandungen sind sofort anzuzeigen und können nur berücksichtigt werden, wenn sie späte-stens innerhalb 8 Werktagen nach Eintreffen der Ware schriftlich erfolgen.

2.Versteckte Mängel sind innerhalb von 6 Werktagen nach ihrer Entdeckung anzuzeigen. In diesem Fall erlischt das Rügerecht zwei Monate nach Ein-treffen der Ware.

3. Im Falle einer berechtigten Beanstandung liefer ich nach meiner Wahl Ersatz oder leiste entsprechende Gutschrift. Weitergehende Ansprüche sindausgeschlossen, es sei denn, dass derartige Ansprüche aufgrund gesetzlicher Bestimmungen unabdingbar sind.

§ 9 Haftung

Für branchenübliche Abweichungen in der Leimung, Glätte sowie Reinheit der Papiere, Klebung, Heftung, Farben und Druck und EAN-Strichcodierungübernehme ich keine Haftung. Für Eigenschaften einer Verpackung im Hinblick auf ihre Brauchbarkeit für einen bestimmten, nicht aus dem Liefervertragersichtlichen Verwendungszweck hafte ich nur bei entsprechender schriftlicher Zusicherung.

§ 10 Zahlung
Die genannten Preise sind Nettopreise. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird zusätzlich in Rechnung gestellt. Wenn nicht anders vereinbart, ist der Rech-nungsbetrag zahlbar innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum mit 2 % Skonto oder innerhalb von 30 Tagen netto. Soweit Wechsel vereinbarungs-gemäß in Zahlung gegeben werden, müssen sie diskontfähig sein. Sämtliche damit in Zusammenhang stehenden Kosten und Spesen sind vom Auf-traggeber zu tragen. Wechselzahlungen berechtigen nicht zum Skontoabzug. Bei Zahlungsverzug werden dem Auftraggeber Verzugszinsen in Höhe von5% über Bundesbankdiskontsatz zuzüglich Mehrwertsteuer berechnet. Bei Zahlungsrückstand oder bei anderen Anzeichen einer Zahlungsgefährdungkann der Auftragnehmer für ausgeführte Lieferung sofortige Zahlung oder die Stellung von Sicherheiten verlangen. Im vorgenannten Fall ist der Auftrag-nehmer zu keiner weiteren Lieferung aus einem laufenden Vertrag verpflichtet und kann Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen.

§ 11 Eigentumsvorbehalt
1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur Zahlung sämtlicher Forderungen gegen den Auftraggeber aus der gesamten Geschäftsverbindung mein Eigentum.Der Auftraggeber ist berechtigt, über die Ware im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsganges zu verfügen. Jede andere Verfügung, insbeson-dere eine Verpfändung, Sicherungsübereignung, Überlassung im Tauschwege oder eine Verfügung im Wege des Factoring ist unzulässig.

2. Der Auftraggeber tritt hiermit die ihm aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware zustehenden Forderungen gegen Dritte zur Sicherung an mir biszur vollständigen Bezahlung gem. Ziffer 1 ab. Wird die Vorbehaltsware zusammen mit Fabrikaten anderer Unternehmen veräußert, so gilt die Abtretungder Forderung nur in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware.

3. Bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung der Vorbehaltsware mit Waren Dritter erwerbe ich Miteigentum im Verhältnis der Rechnungs-werte dieser verarbeiteten Waren.

4. Bei Zahlungen, die gegen Übersendung eines von mir ausgestellten und vom Käufer akzeptierten Wechsels erfolgen, bleibt mein Eigentumsvorbehaltbis zur Wechseleinlösung aufrechterhalten.

5. Der Auftraggeber ist verpflichtet, allen Zugriffen Dritter auf das Sicherungsgut mit Hinweis auf meine Rechte zu widersprechen und mir von diesem Zu-griff unverzüglich zu benachrichtigen.

6. Lithografien, Reproduktionsunterlagen, Negative, Prägeplatten, Matern, Flexodruckklischees, Stanzwerkzeuge, Druckzylinder sowie Entwürfe, Rein-zeichnungen und Farbdias, sowie o. a. Gegenstände von mir hergestellt oder in meinem Auftrag hergestellt wurden, verbleiben auch dann in meinem Ei-gentum, wenn sie dem Auftraggeber ganz oder teilweise in Rechnung gestellt wurden. Eine Herausgabepflicht besteht nicht.

7. Übersteigt der Wert der Sicherheiten meinen Forderungen um mehr als 20 %, so werde ich auf Verlangen des Auftraggebers insoweit Sicherheitennach meiner Wahl freigeben.

§ 12 Urheberrecht
Das Urheberrecht und das Recht zur Vervielfältigung und sonstiger Verwendung an von mir gefertigten Entwürfe, Skizzen, Druckvorlagen und Aus-führungsunterlagen steht mir zu, auch wenn der Auftrag nicht erteilt wird.

§ 13 Wirksamkeitsklausel
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Verkaufs- und Lieferungsbedingungen soll den übrigen Inhalt der Verkaufs- und Lieferungsbedin-gungen nicht berühren.

Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist 23701 Eutin.